Im Loop
KI-Haftung in der Kanzlei: Wer haftet, wenn die KI irrt?
Haris Muranović · 02. Juni 2026 · 7 Min.
Die Frage taucht in jeder Kanzlei auf, sobald das erste Sprachmodell einen Schriftsatzentwurf liefert: Wenn die KI ein Urteil falsch zitiert, eine Frist übersieht oder eine Rechtsmeinung erfindet — wer steht dafür gerade? Die ehrliche Antwort ist berufsrechtlich unbequem, aber eindeutig: Sie.
Die Sorgfaltspflicht ist nicht delegierbar
Das österreichische Berufsrecht kennt kein Schlupfloch für Werkzeuge. § 9 RAO verpflichtet den Rechtsanwalt, die übernommene Vertretung dem Gesetz gemäß und mit Gewissenhaftigkeit zu führen. Diese Pflicht trifft die Person des Anwalts — nicht das Diktiergerät, nicht die Vorlagendatenbank und nicht das Sprachmodell. Ein KI-System ist haftungsrechtlich näher am Konzipienten oder am juristischen Hilfsmittel als an einem eigenständigen Akteur: Was es produziert, geht als Ihr Werk hinaus, sobald Ihre Unterschrift oder Ihre ERV-Signatur darunter steht.
Die Parallele zum Kanzleialltag ist instruktiv. Wenn ein Konzipient einen Schriftsatz entwirft, prüft der substituierende Anwalt vor Einbringung. Die Verantwortung gegenüber Mandant und Gericht bleibt beim Berufsträger, unabhängig davon, wessen Finger auf der Tastatur lagen. Bei einer KI ändert sich an dieser Logik nichts — außer dass das Werkzeug überzeugender formuliert und damit gefährlicher unkontrolliert durchrutscht.
Wer einer KI vertraut wie einem geprüften Mitarbeiter, verkennt den entscheidenden Unterschied: Der Konzipient weiß, wann er etwas nicht weiß. Das Sprachmodell weiß es nie.
Das Halluzinationsrisiko ist konkret, nicht abstrakt
In US-amerikanischen Verfahren sind bereits mehrere Fälle dokumentiert, in denen Anwälte von Gerichten sanktioniert wurden, weil sie KI-generierte Schriftsätze mit vollständig erfundenen Präzedenzfällen eingebracht hatten — Aktenzeichen, Parteienbezeichnungen und Zitate, die plausibel klangen und schlicht nicht existierten. Der bekannteste dieser Fälle führte zu einer Geldstrafe gegen die einbringenden Anwälte. Das Muster ist übertragbar: Ein Sprachmodell erzeugt statistisch wahrscheinliche Wortfolgen, keine verifizierten Rechtsquellen.
Für die österreichische Praxis bedeutet das eine doppelte Gefahr:
- Falschzitate aus dem RIS. Ein Modell, das auf das Rechtsinformationssystem trainiert oder nur lose darauf bezogen ist, kann OGH-Entscheidungen vermengen, Leitsätze frei kombinieren oder Geschäftszahlen erfinden. Eine 6 Ob, eine 4 Ob und eine 8 ObA klingen für das Modell austauschbar — für die Sache sind sie es nicht.
- Veraltete Rechtslage. Novellen, aufgehobene Bestimmungen, geänderte Tarifposten nach RATG: Ein Modell ohne aktuelle, gebundene Quelle reproduziert den Stand seiner Trainingsdaten, nicht den Stand des heutigen Bundesgesetzblatts.
Beide Risiken sind für das ungeübte Auge unsichtbar, weil der Output formal korrekt aussieht. Genau darin liegt die berufsrechtliche Falle: Die Sorgfaltspflicht verlangt nicht, dass der Schriftsatz gut aussieht, sondern dass er stimmt.
Warum Verbote keine Lösung sind
Die naheliegende Reaktion mancher Kanzleien — KI generell zu untersagen — verlagert das Problem nur. Konzipienten und Mitarbeiter nutzen frei verfügbare Werkzeuge dann inoffiziell, ohne Kontrolle, ohne Vertraulichkeitsgarantie und mit Mandantendaten in fremden Systemen. Das ist berufsrechtlich (Stichwort Verschwiegenheitspflicht nach § 9 Abs 2 RAO, DSGVO) deutlich riskanter als ein kontrollierter, kanzleiinterner Einsatz.
Die belastbare Antwort liegt nicht im Verbot und nicht im blinden Vertrauen, sondern in der Architektur des Einsatzes. Zwei Prinzipien tragen diese Architektur.
Prinzip eins: Quellenbindung statt freies Generieren
Ein KI-System für die Rechtsanwendung darf nicht aus dem Gedächtnis formulieren. Es muss seine Aussagen an überprüfbare Primärquellen binden — an den konkreten Gesetzestext, an die tatsächlich existierende RIS-Entscheidung, an das Dokument im Akt. Technisch spricht man von quellengebundener Generierung: Jede rechtliche Behauptung wird mit dem Beleg ausgeliefert, aus dem sie stammt, und nicht mit einer nachträglich plausibel wirkenden Erfindung.
Der praktische Unterschied ist gravierend. Statt einer glatten Behauptung „der OGH judiziert ständig, dass …" erhalten Sie die Aussage samt verlinkter Geschäftszahl und zitierter Randnummer — nachprüfbar in Sekunden. Was sich nicht belegen lässt, wird als Lücke ausgewiesen, nicht als vermeintliche Gewissheit kaschiert. Quellenbindung verwandelt die Black Box in ein nachvollziehbares Hilfsmittel, dessen Behauptungen Sie kontrollieren können, statt ihnen ausgeliefert zu sein.
Prinzip zwei: Der menschliche Freigabe-Gate
Quellenbindung reduziert das Risiko, sie beseitigt es nicht. Der zweite, nicht verhandelbare Baustein ist ein expliziter Freigabeschritt durch den Berufsträger — der human-in-the-loop. Kein Schriftsatz, keine Klagsbeantwortung, keine ERV-Eingabe verlässt die Kanzlei, ohne dass ein Anwalt den Inhalt geprüft und freigegeben hat.
Das ist keine Bremse, sondern die berufsrechtlich saubere Abbildung dessen, was ohnehin gilt: Die KI entwirft, der Anwalt verantwortet. Ein gut gebautes System unterstützt diesen Gate aktiv, indem es
- jede zentrale Aussage mit ihrer Quelle anzeigt, sodass die Prüfung am Beleg ansetzen kann statt am Bauchgefühl,
- unsichere oder unbelegte Passagen kennzeichnet, statt sie zu glätten,
- den Prüf- und Freigabevorgang dokumentiert — was im Streitfall den Nachweis der eingehaltenen Sorgfalt erleichtert.
So bleibt die Letztentscheidung dort, wo sie berufsrechtlich hingehört, während die Routine — Recherche, Strukturierung, Erstentwurf — beschleunigt wird.
Die Haftungsfrage, neu sortiert
Kehren wir zur Ausgangsfrage zurück. Wer haftet, wenn die KI irrt? Berufsrechtlich: der Anwalt, der den Output ungeprüft übernommen hat. Daran ändert auch das beste Werkzeug nichts — und das soll es auch nicht. Die Sorgfaltspflicht ist der Kern des anwaltlichen Berufs, nicht ein lästiges Hindernis, das sich wegautomatisieren ließe.
Was sich automatisieren lässt, ist die Arbeit, die der Sorgfalt vorausgeht: das Auffinden der einschlägigen Norm, das Sichten des Akts, das Strukturieren des ersten Entwurfs. Ein agentisches System, das jede Aussage an eine Quelle bindet und jede Ausgabe durch einen menschlichen Freigabe-Gate führt, macht die Sorgfaltsprüfung nicht überflüssig — es macht sie schneller, belegbar und damit verteidigungsfähig.
Wenn Sie sehen möchten, wie quellengebundene Generierung und ein verbindlicher Freigabe-Gate im Kanzleialltag konkret aussehen, vereinbaren Sie eine Demo oder sichern Sie sich einen Platz auf der Warteliste.